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Behandlungsbeginn & -ablauf

Viele Eltern sind unsicher, wann für ihr Kind der ideale Zeitpunkt für eine erste Untersuchung beim Kieferorthopäden ist. Wir empfehlen den ersten Besuch etwa ein Jahr vor der Einschulung, um die Schluck-, Sprech-, Zahn- und Kieferentwicklung zu beurteilen. Unser Ansatz: Lieber die Gewissheit haben, dass alles in Ordnung ist, als die Chance auf eine rechtzeitige Behandlung zu versäumen. Mit sieben bis neun Jahren sollten Sie mit Ihrem Kind erneut zu uns in die Praxis kommen, sodass wir den Zahnwechsel und das Kieferwachstum prüfen und gegebenenfalls kieferorthopädisch eingreifen können.

Behandlungsbeginn- & -ablauf

Übrigens: Auch für Erwachsene ist es nicht zu spät − Zahnkorrekturen sind in jedem Alter möglich! Deutliche ästhetische Verbesserungen lassen sich oft schon durch kleinere Frontzahnkorrekturen erzielen.

Der Ablauf im Überblick:

  • Für ein ästhetisches, funktionelles und langfristig stabiles Ergebnis wird jede Behandlung von Anfang an präzise geplant. Das erste Treffen, die Erstberatung, dient dem gegenseitigen Kennenlernen und beinhaltet die erste klinische kieferorthopädische Untersuchung. Liegt eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vor, besprechen wir ausführlich Art, Dauer und Kosten der erforderlichen Behandlung. Für Ihre Erstberatung planen wir gerne am Vormittag besonders viel Zeit für Sie ein.
  • Um einen Heil- und Kostenplan zu erstellen, benötigen wir vor Therapiebeginn sogenannte diagnostische Unterlagen. Dazu gehören Abdrücke von Ober- und Unterkiefer, gegebenenfalls eine Funktionsanalyse, Fotos sowie Röntgenaufnahmen, für die wir ausschließlich strahlungsarme, digitale Verfahren verwenden. In seltenen Fällen wird bei Jugendlichen zusätzlich eine Wachstumsanalyse mittels Handröntgenaufnahme angefertigt. Ihre Kieferorthopädin Dr. Caroline Horch wertet diese Unterlagen aus. Anhand der Ergebnisse beurteilt sie Kiefer- und Zahnfehlstellungen und erarbeitet das Behandlungskonzept mit Therapieziel, -optionen und -ablauf sowie die Kosten.
  • Dieser Heil- und Kostenplan wird bei der Krankenkasse eingereicht. Sobald er genehmigt ist, erfolgt die Planbesprechung, und die aktive kieferorthopädische Behandlung kann beginnen. Bei Bedarf ziehen wir Zahnärzte, Ärzte, Osteopathen, Logopäden, Physiotherapeuten und weiteren Fachkollegen aus unserem interdisziplinären Netzwerk zur Behandlung hinzu.

Der Kieferorthopäde stellt fest, ob eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, und ordnet diese anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ein. Bei Fehlstellungen des Schweregrads KIG 3, 4 und 5 – und einem Alter unter 18 Jahren − hat der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber seiner gesetzlichen Krankenkasse.

In diesem Fall werden alle Leistungen übernommen, welche laut Gesetzgeber „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig (auf das Notwendigste begrenzt)“ sind. Ab 18 Jahren gilt dies nur für eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie.

Bei privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und für Beihilfeberechtigte richtet sich die Erstattung nach dem abgeschlossenen Tarif bzw. den geltenden Beihilferegelungen. Bitte informieren Sie sich, welche kieferorthopädischen Leistungen Ihr Vertrag abdeckt.